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Aktionswoche Schuldnerberatung 2010

Aktionswoche Schuldnerberatung mit Hotline für Betroffene

Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung können sich Essener Bürger am Montag, den 21.06.2010 an die Berater des Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) und der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Essen, wenden. Zwischen 16.00 und 19.00 Uhr ist unter Telefon 24 888 16 und 82 72 60 eine Hotline geschaltet.

Die Aktionswoche steht unter dem Motto: "Geschäfte mit der Armut". Über drei Millionen Haushalte in Deutschland können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, allein in Essen ca. 24.000 [*1]. Knapp die Hälfte davon sind Familien mit Kindern. Die Zahl der Essener Verbraucherinsolvenzen stieg im Vorjahr um 39,2 % auf 816 Verfahren [*2].

Vorgebliche Kreditvermittler und so genannte Schuldenregulierer wittern ihre Chance und nutzen die verzweifelte Situation von Überschuldeten aus. Sie versprechen einfache Hilfe ("Zahlen Sie nur noch an eine Stelle"; "Werden Sie Ihre Schulden los!"), um dann teure Geschäfte mit der Notlage der Betroffenen zu machen. Durch unangemessene Bearbeitungsgebühren, Vermittlung an Spezialanwälte oder teure Gebühren und Zusatzverträge kann sich die finanzielle Situation Betroffener erheblich verschlechtern. Das gleiche gilt für "Spezialbanken", welche bereits verschuldeten Haushalten überteuerte Zusatzkredite gewähren.

"In der Aktionswoche wollen wir über die Praktiken der Armuts- und Schuldenprofiteure aufklären und die Öffentlichkeit für die Situation überschuldeter Haushalte sensibilisieren", so Bernhard Paul, stellvertretender Leiter der Schuldnerhilfe. Betroffene werden aufgerufen, sich frühzeitig mit ihren Problemen an kompetente Stellen zu wenden und nicht kritiklos den Heilsversprechungen kommerzieller Regulierer und Vermittler zu glauben. Die Folgen falscher Beratung oder teurer Umschuldungen, so Volker Naujok von der Verbraucherzentrale, ist nicht selten ein Abrutschen in die Armut. Hierunter leiden in erster Linie die Kinder der betroffenen Familien.

Für Betroffene, deren Konto gepfändet worden ist, gibt es ab dem 01.07.2010 neue rechtliche Möglichkeiten. Sie können ihr Girokonto in ein sogenanntes P-Konto (=Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen und damit Ihr Guthaben im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts schützen.

[*1] 23.848 gemeldete Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei den Amtsgerichten Essen in 2009
[*2] Zum Vergleich: Anstieg in NRW lediglich 6,1 % (Zahlen von IT.NRW)