Ein Unternehmer hat es schwer, sich am Markt zu behaupten. Besonders in der heutigen wirtschaftlichen Situation, in der viele Unternehmen scheitern.
Nach Aufgabe seines Unternehmens verbleibt dem Unternehmer im Gegensatz zu entlassenen Beschäftigten in der Regel nur die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2) oder, falls keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, die normale Grundsicherung (SGB XII), was der ehemaligen Sozialhilfe entspricht.
Mit einem Projekt zur Abwicklungs- und Perspektivberatung für Selbstständige reagierte der Verein Schuldnerhilfe Essen bereits 2004 auf die zunehmende Zahl von Insolvenzen bei Kleinunternehmern. Das Modellprojekt begann am 01.08.2004 und endete am 31.07.2006. Es wurde aus Mitteln der ARD Fernsehlotterie gefördert.
Information zum Projekt können Sie hier herunterladen:
| Faltblatt |
Auch nach dem Ende der Projektförderung bietet der VSE Ratsuchenden weiter seine Hilfe an. Diese kann jedoch nur noch gegen Entgelt geleistet werden. Die Kostenbeteiligung beträgt 70 € für die erste und 35 € für jede weitere Beratung.

Margarethe Meyer (Beraterin)
Betroffene können sich an uns wenden, wenn sie ein Kleingewerbe mit nicht mehr als 5 Beschäftigten betreiben und sich ihr Wohnsitz in Essen befindet. Unsere Insolvenzberaterin Margarethe Meyer erforscht gemeinsam mit Ihnen die Ursachen der Krise und erarbeitet Lösungswege. Unter 827260 können Sie sich telefonisch beraten lassen oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Ein Berater des VSE mit kaufmännischer Erfahrung ist betroffenen Kleinunternehmern in Einzelfällen bei Zahlungsunfähigkeit und zurückgehenden Absatz- und Verkaufszahlen behilflich. Kompetente Beratung und ein aktives Vor-Ort-Krisenmanagement helfen Betroffenen, unternehmerisch wieder Tritt zu fassen.