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Informationen zum "P-Konto"

Seit dem 01.07.2010 werden Guthaben von Schuldnern auf ihrem Girokonto besser vor Pfändung geschützt. Kontoinhaber haben nach der neuen Gesetzeslage das Recht, ihr Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) umwandeln zu lassen.

P-Konten werden ausschließlich als Einzelkonto geführt (also z.B. nicht als Eheleute-Konto) und müssen im Plus geführt werden. Auf einem P-Konto sind alle  Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens möglich, also z.B. Daueraufträge, Einzugsermächtigungen, Überweisungen etc. Bis zu einem Sockelfreibetrag von 985,15 € ist das Guthaben vor dem Zugriff pfändender Gläubigers geschützt, bei Unterhaltspflichten auf Antrag auch darüber hinaus. Näheres zum Verfahren finden Sie hier:

| Informationen zum P-Konto |

Downloadanleitung:

  • Um die Acrobat Reader Version des Beratungsbogens nutzen zu können, benötigen Sie die Software Acrobat Reader. Sollte diese auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie sie hier kostenlos downloaden.

 

 

Seit 01.07.10: Das neue Pfändungsschutzkonto
04.05.10: VSE-Report 2010 erschienen
08.12.09: FinanzFührerschein kann ab sofort wieder bestellt werden
15.06.09: Bilanz - 10 Jahre Verbraucherinsolvenz
14.09.10:
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