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Informationen zum "P-Konto"

Schutz vor Kontopfändung entfällt zum 01.01.12

Betroffene sollten schnell handeln!

Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind Geldeingänge auf Girokonten ab dem 01.01.2012 nicht mehr automatisch 14 Tage vor Pfändung geschützt. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig bei ihrer Bank oder bei der Schuldnerberatung dazu informieren. Insbesondere Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeld oder Renten sind von dem Problem betroffen.

Zukünftig sind Geldeingänge aller Art auf dem Girokonto nur noch dann vor Pfändung geschützt, wenn der Kontoinhaber über ein Pfändungsschutzkonto verfügt (sogenanntes „P-Konto“). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, bestehende „normale“ Konten auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

Inhaber eines „normalen“ Kontos müssen damit rechnen, dass alle Geldeingänge ab Anfang 2012 in voller Höhe gepfändet werden, und zwar auch dann, wenn sie bisher vor Pfändung geschützt waren. Auch alte Freigabebeschlüsse der Gerichte werden unwirksam. Im Extremfall kann es passieren, dass Betroffene Anfang 2012 komplett ohne Geld da stehen.

Betroffenen sollten möglichst frühzeitig die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen. Auf dem P-Konto ist jegliches Einkommen bis zu einem Sockelfreibetrag in Höhe von 1028,89 € automatisch vor dem Zugriff des pfändenden Gläubigers geschützt. Wer unterhaltsverpflichtet ist, kann einen „erweiterten Freibetrag“ beantragen. Die erforderliche Bescheinigung können Essener Bürgerinnen und Bürger beim Verein Schuldnerhilfe erhalten.

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