Informationen zum "Basiskonto"

Verbraucher haben seit 19.06.2016 einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto mit Grundfunktionen. Dieses sogenannte Basiskonto können sie bei jeder beliebigen Bank beantragen. Mit dem Gesetz wurde eine EU-Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt.

Statt des bisher freiwillig angebotenen „Jedermannkontos“ müssen die Banken nun ein Basiskonto anbieten, welches nicht teurer als vergleichbare normale Konten sein darf. Auf Wunsch des Kunden wird das Konto auch online geführt. Der Nutzer hat das Recht auf Ausstellung einer Zahlungskarte. Wenn er dies aber nicht möchte, fällt dafür natürlich auch kein Entgelt an.

Das Recht auf ein Basiskonto gilt auch für Kunden, die bereits ein Zahlungskonto haben, von diesem aber kein Geld abheben können. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Bank das Kontoguthaben mit eigenen Ansprüchen verrechnet und deshalb die Auszahlung verweigert. Bei Beschwerden kann sich der Kunde an die Finanzaufsicht (BaFin) wenden, Telefon 0228 - 299 70 299, mo - fr. 8:00 bis 18:00 Uhr.

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