Betroffene sollten möglichst frühzeitig die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen. Auf dem P-Konto ist jegliches Einkommen bis zu einem Sockelfreibetrag in Höhe von 1.340,00 € automatisch vor dem Zugriff des pfändenden Gläubigers geschützt. Wer unterhaltsverpflichtet ist, kann einen „erweiterten Freibetrag“ beantragen. Die hierfür erforderliche Bescheinigung können Essener Bürgerinnen und Bürger bei der Schuldnerhilfe Essen gGmbH erhalten.
Informationen des Bundesministerium der Justiz zum Pfändungsschutzkonto
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