Bescheinigung Pfändungsschutzkonto
P-Konto-Bescheinigung – jetzt online, einfach und kostenlos

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Girokonto vor Pfändungen und stellt sicher, dass Ihnen ein gesetzlicher Freibetrag verbleibt. Dieser Freibetrag sichert Ihre Existenz und ermöglicht es Ihnen, wichtige Zahlungen wie Miete, Lebensmittel oder Versicherungen zu begleichen. Jede Person hat das Recht, ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen – ganz unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Wichtig: Nur Einzelkonten (Konten, die auf den Namen einer Person lauten) können in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Eine P-Konto-Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie die gesetzlichen Freigrenzen erhöhen lassen möchten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit unterhaltsberechtigten Personen (z. B. Kindern oder Partner*innen) in einem Haushalt leben oder besondere finanzielle Verpflichtungen haben. Mit der Bescheinigung können Sie Ihrer Bank nachweisen, dass Sie Anspruch auf einen höheren monatlichen Freibetrag haben.
Bei der AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH erhalten Sie diese vollständig kostenlos – einfach online beantragen!
So beantragen Sie Ihre Bescheinigung:
- Registrieren Sie sich einmalig auf KonBeO.NRW.
- Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
- Erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail, Post oder persönlich in unserer Geschäftsstelle.
Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags nicht weiterkommen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter schuldnerhilfe@awo-essen.de.